Markt-News
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen. Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.
Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden. Gefördert werden Veranstaltungen in Bayern, mit mindestens 300 Teilnehmenden vor Ort und einer Dauer von mindestens zwei Tagen. Wichtig dabei ist, dass die Veranstaltung erstmals oder zum ersten mal seit drei Jahren wieder in Bayern stattfindet. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. Bei 300 Teilnehmenden vor Ort und 2 Kongresstagen kann beispielsweise eine Förderung von 12.000 Euro gewährt werden, bei 5.000 Teilnehmenden und einer Kongressdauer von 4 Tagen stehen beispielsweise 100.000 Euro zur Verfügung.
Außerdem gilt: Wenn mindestens 30 Prozent der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen, wird ein Förderzuschlag von 30 Prozent gewährt. Und wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, wird ein Förderzuschlag von 20 Prozent gewährt. Es können auch beide Zuschläge kumulativ für eine Veranstaltung beantragt werden.
Weiterführende Links:
https://www.bayern-innovativ.de/de/kongressinitiative-bayern/
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/kongressinitiative-fuer-die-bayerische/index.html