01.11.2024 -
ETL ADHOGA
Was Unternehmer jetzt zur E-Rechnung wissen müssen
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetz im März 2024 stand es fest: Die E-Rechnung kommt! Ab dem 1. Januar 2025 sind Hotels, Restaurants, Caterer und andere Unternehmen im Gastgewerbe verpflichtet, elektronische Rechnungen in einem der genannten, EN-konformen Formate anzunehmen. Das bedeutet, ab dann müssen alle Rechnungen digital versendet und empfangen werden.
Mach Dein Unternehmen fit für die E-Rechnung: In der ETL-Sonderdepesche findest Du alle wichtigen Infos kompakt und auf den Punkt gebracht. Erfahre alles, was Du über E-Rechnungen wissen musst – und vor allem, wie Du Dich perfekt darauf vorbereitest.
Papierlose Büros sind schon längst keine Zukunftsvision mehr. Modernisierung und Digitalisierung schreiten immer schneller voran. Auftragsbearbeitung, Rechnungswesen, Controlling - inzwischen unvorstellbar ohne moderne Technik. Sie ermöglicht, die Effizienz der betrieblichen Abläufe zu steigern und durch höhere Automatisierung Fehler zu reduzieren. Ein weiterer Schritt zum papierlosen Büro ist die Einführung der E-Rechnungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: E-Rechnungen können schneller erstellt, versendet und verarbeitet werden als Papierrechnungen. Papier, Toner und Porto werden weniger benötigt und damit Kosten verringert. Gleichzeitig können Ressourcen gespart werden, was zum Umweltschutz beiträgt.
Viele Unternehmer werden jetzt sagen: Ich versende meine Rechnungen doch schon längst direkt aus der Auftragsbearbeitung und dem Warenwirtschaftssystem heraus. Doch nicht jede Rechnung, die auf elektronischem Weg versendet wird, ist schon eine E-Rechnung. Diese erfordert ein bestimmtes strukturiertes elektronisches Format.
Das Ende März 2024 verabschiedete Wachstumschencengesetz regelt, dass für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern in Deutschland schon zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Das löst bei allen Unternehmen Handlungsbedarf aus. Alle Unternehmen müssen von diesem Zeitpunkt an in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Nur für die leistenden Unternehmer, also für das Versenden von E-Rechnungen, gewährt der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2027 noch einige Übergangsregelungen, die den Umstieg auf die E-Rechnung etwas sanfter gestalten sollen.
Deutschland ist mit diesem Schritt zur Digitalisierung von Rechnungen nicht allein, denn die E-Rechnungspflicht ist ein gemeinschaftliches Projekt der Europäischen Union im Rahmen der sogenannten VIDA-Initiative. Danach sollen die digitalen Umsatzsteuer-Meldepflichten vollumfänglich reformiert werden und spätestens ab 2028 in allen Ländern der Europäischen Union in Kraft treten.
Handeln Sie jetzt!
Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, ob klein oder groß, ob Produzent, Dienstleister, Einzelhändler, Landwirt, Heilberufler oder Vermieter - die E-Rechnungspflicht betrifft jeden. Bereiten Sie sich daher jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor!
Welche der ab 2025 geltenden Regelungen betreffen Sie unmittelbar? Was müssen Sie tun, um für den Start der E-Rechnung am 1. Januar 2025 gerüstet zu sein? Mit unserer Sonderdepesche gehen wir den wichtigsten Fragen auf den Grund und fassen zusammen, was Sie zur E-Rechnung wissen müssen und wie Sie sich auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten können.
Die Sonderdepesche als PDF können Sie über den Link unten anfordern.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Papierlose Büros sind schon längst keine Zukunftsvision mehr. Modernisierung und Digitalisierung schreiten immer schneller voran. Auftragsbearbeitung, Rechnungswesen, Controlling - inzwischen unvorstellbar ohne moderne Technik. Sie ermöglicht, die Effizienz der betrieblichen Abläufe zu steigern und durch höhere Automatisierung Fehler zu reduzieren. Ein weiterer Schritt zum papierlosen Büro ist die Einführung der E-Rechnungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: E-Rechnungen können schneller erstellt, versendet und verarbeitet werden als Papierrechnungen. Papier, Toner und Porto werden weniger benötigt und damit Kosten verringert. Gleichzeitig können Ressourcen gespart werden, was zum Umweltschutz beiträgt.
Viele Unternehmer werden jetzt sagen: Ich versende meine Rechnungen doch schon längst direkt aus der Auftragsbearbeitung und dem Warenwirtschaftssystem heraus. Doch nicht jede Rechnung, die auf elektronischem Weg versendet wird, ist schon eine E-Rechnung. Diese erfordert ein bestimmtes strukturiertes elektronisches Format.
Das Ende März 2024 verabschiedete Wachstumschencengesetz regelt, dass für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern in Deutschland schon zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht eingeführt wird. Das löst bei allen Unternehmen Handlungsbedarf aus. Alle Unternehmen müssen von diesem Zeitpunkt an in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Nur für die leistenden Unternehmer, also für das Versenden von E-Rechnungen, gewährt der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2027 noch einige Übergangsregelungen, die den Umstieg auf die E-Rechnung etwas sanfter gestalten sollen.
Deutschland ist mit diesem Schritt zur Digitalisierung von Rechnungen nicht allein, denn die E-Rechnungspflicht ist ein gemeinschaftliches Projekt der Europäischen Union im Rahmen der sogenannten VIDA-Initiative. Danach sollen die digitalen Umsatzsteuer-Meldepflichten vollumfänglich reformiert werden und spätestens ab 2028 in allen Ländern der Europäischen Union in Kraft treten.
Handeln Sie jetzt!
Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, ob klein oder groß, ob Produzent, Dienstleister, Einzelhändler, Landwirt, Heilberufler oder Vermieter - die E-Rechnungspflicht betrifft jeden. Bereiten Sie sich daher jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor!
Welche der ab 2025 geltenden Regelungen betreffen Sie unmittelbar? Was müssen Sie tun, um für den Start der E-Rechnung am 1. Januar 2025 gerüstet zu sein? Mit unserer Sonderdepesche gehen wir den wichtigsten Fragen auf den Grund und fassen zusammen, was Sie zur E-Rechnung wissen müssen und wie Sie sich auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten können.
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