09.01.2025 -
Schmitz Marketing
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - was für Hoteliers zu tun ist
Alle Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder für Verbraucher nach diesem Tag erbracht werden, müssen den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entsprechen. Schmitz Marketing bietet eine 360-Grad-Analyse des Handlungsbedarfs für Webseiten zum Vorzugs-Festpreis.
BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ: LÖSUNG FÜR HOTELS
Mit der Analyse Ihrer Website erhalten Sie zum Festpreis eine 360 Grad Analyse des Handlungsbedarfs. Mit der Analyse erhalten Sie zudem Empfehlungen für die weitere Optimierung. Was muss sein? Was ist technisch nicht machbar? Was ist wirtschaftlich sinnvoll und was nicht? Diese und weitere Fragen werden im Online-Meeting bei der Besprechung der Analyse-Ergebnisse beantwortet. Sichern Sie sich jetzt die Analyse der Barrierefreiheit zum Vorzugspreis.
VORBEREITUNGSFRIST LÄUFT AB
Im "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze" vom 16. Juli 2021 wird ein konkretes Datum zur Umsetzung genannt. Die Vorgaben gelten für alle Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder für Verbraucher nach diesem Tag erbracht werden.
AUSNAHMEN
• Kleinstunternehmen (bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von den Vorgaben ausgenommen.
• Außerdem schließt der Begriff "Verbraucher" geschäftliche Kunden aus. Die Vorgaben gelten damit NICHT für reine Business-to-Business Transaktionen (B2B).
KONTROLLE
Ähnlich des Vorgehens zum Datenschutz haben ab diesem Tag Verbraucher die Möglichkeit, die "Marktüberwachungsbehörde" anzurufen, die eine Prüfung zur Konformität mit dem Gesetz einleitet. Außerdem sind Stichprobenkontrollen angekündigt.
KONSEQUENZEN
• Aufforderung zur Korrektur in festgesetzter angemessener Frist
• Bei Nichtbefolgung Einschränkung oder Untersagung der Bereitstellung der Dienstleistung
KONKRETE ANFORDERUNGEN AN WEBSITES: DAS BESAGT DIE ZUGEHÖRIGE RECHTSVERORDNUNG
"Damit Dienstleistungen die Anforderungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen, müssen [...] Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden."
WAS IST NUN ZU TUN: DIESE SCHRITTE SIND ERFORDERLICH
Im Gesetz gibt es wichtige Umsetzungsvorgaben, die entweder bereits konkrete Handlungen erfordern oder durch erste Präzedenzfälle näher definiert werden müssen.
ENTWEDER
• Barrierefreiheitsanforderungen werden erfüllt
• und: Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise bereitstellen.
ODER
• Beurteilung über die grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale der Dienstleistung, die die Barrierefreiheit der Dienstleistung verhindert, Aufbewahrungsfrist 5 Jahre.
• Dokumentation unverhältnismäßiger Belastungen: Es kann eine Beurteilung zur Unverhältnismäßigkeit in Bezug auf die entstehenden Kosten erstellt werden, die spätestens alle 5 Jahre erneuert werden muss bzw. bis 5 Jahre nach Ende der Dienstleistungserbringung aufbewahrt werden muss.
WEBSITEANALYSE BIETET SICHERHEIT: DOKUMENTIEREN SIE DEN TECHNISCHEN STAND IHRER WEBSITE
Im ersten Schritt bietet sich eine Status-Quo-Betrachtung unter Anwendung anerkannter Prüfschritte an, um...
...einen umfassenden Überblick über die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu erhalten
...detaillierte Hinweise auf mögliche Barrieren und Fehler gemäß der gesetzlichen Anforderungen zu identifizieren
...konkrete Handlungsempfehlungen (Checkliste) zur Behebung der Barrieren zu gewinnen.
DAS ERWARTET SIE
Sie erhalten die schriftliche Auswertung inklusive Präsentation der Ergebnisse in einem gemeinsamen Online-Meeting.
Fordern Sie gerne Ihr persönliches Angebot für die Websiteanalyse zum BFSG an, um noch mehr über die Auswertungskriterien zu erfahren.
Es ist nach aktuellem Sachstand davon auszugehen, dass diese Analyse bereits als Beurteilung bzw. Dokumentation nach dem BFSG zu werten ist (siehe oben "Was ist nun zu tun"). Für eine tiefergehende Bewertung im Anschluss an die Analyse empfehlen wir die Beratung mit Ihrem Rechtsbeistand.
PROFITIEREN SIE VON UNSREM ANGEBOT: ANALYSE ZUM PAUSCHALPREIS
Als Bestandskunde von Schmitz Marketing profitieren Sie vom Vorzugspreis der Websiteanalyse:
• Preis für Bestandskunden: pauschal 990 Euro netto
• Preis für Neukunden: pauschal 1290 Euro netto
Im Falle von konkretem Handlungsbedarf rechnen wir eine Gutschrift von 250 Euro auf die Beauftragung von Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit bei einem Auftragswert von über 1500 Euro an.
Mit der Analyse Ihrer Website erhalten Sie zum Festpreis eine 360 Grad Analyse des Handlungsbedarfs. Mit der Analyse erhalten Sie zudem Empfehlungen für die weitere Optimierung. Was muss sein? Was ist technisch nicht machbar? Was ist wirtschaftlich sinnvoll und was nicht? Diese und weitere Fragen werden im Online-Meeting bei der Besprechung der Analyse-Ergebnisse beantwortet. Sichern Sie sich jetzt die Analyse der Barrierefreiheit zum Vorzugspreis.
VORBEREITUNGSFRIST LÄUFT AB
Im "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze" vom 16. Juli 2021 wird ein konkretes Datum zur Umsetzung genannt. Die Vorgaben gelten für alle Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder für Verbraucher nach diesem Tag erbracht werden.
AUSNAHMEN
• Kleinstunternehmen (bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von den Vorgaben ausgenommen.
• Außerdem schließt der Begriff "Verbraucher" geschäftliche Kunden aus. Die Vorgaben gelten damit NICHT für reine Business-to-Business Transaktionen (B2B).
KONTROLLE
Ähnlich des Vorgehens zum Datenschutz haben ab diesem Tag Verbraucher die Möglichkeit, die "Marktüberwachungsbehörde" anzurufen, die eine Prüfung zur Konformität mit dem Gesetz einleitet. Außerdem sind Stichprobenkontrollen angekündigt.
KONSEQUENZEN
• Aufforderung zur Korrektur in festgesetzter angemessener Frist
• Bei Nichtbefolgung Einschränkung oder Untersagung der Bereitstellung der Dienstleistung
KONKRETE ANFORDERUNGEN AN WEBSITES: DAS BESAGT DIE ZUGEHÖRIGE RECHTSVERORDNUNG
"Damit Dienstleistungen die Anforderungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen, müssen [...] Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden."
WAS IST NUN ZU TUN: DIESE SCHRITTE SIND ERFORDERLICH
Im Gesetz gibt es wichtige Umsetzungsvorgaben, die entweder bereits konkrete Handlungen erfordern oder durch erste Präzedenzfälle näher definiert werden müssen.
ENTWEDER
• Barrierefreiheitsanforderungen werden erfüllt
• und: Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise bereitstellen.
ODER
• Beurteilung über die grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale der Dienstleistung, die die Barrierefreiheit der Dienstleistung verhindert, Aufbewahrungsfrist 5 Jahre.
• Dokumentation unverhältnismäßiger Belastungen: Es kann eine Beurteilung zur Unverhältnismäßigkeit in Bezug auf die entstehenden Kosten erstellt werden, die spätestens alle 5 Jahre erneuert werden muss bzw. bis 5 Jahre nach Ende der Dienstleistungserbringung aufbewahrt werden muss.
WEBSITEANALYSE BIETET SICHERHEIT: DOKUMENTIEREN SIE DEN TECHNISCHEN STAND IHRER WEBSITE
Im ersten Schritt bietet sich eine Status-Quo-Betrachtung unter Anwendung anerkannter Prüfschritte an, um...
...einen umfassenden Überblick über die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu erhalten
...detaillierte Hinweise auf mögliche Barrieren und Fehler gemäß der gesetzlichen Anforderungen zu identifizieren
...konkrete Handlungsempfehlungen (Checkliste) zur Behebung der Barrieren zu gewinnen.
DAS ERWARTET SIE
Sie erhalten die schriftliche Auswertung inklusive Präsentation der Ergebnisse in einem gemeinsamen Online-Meeting.
Fordern Sie gerne Ihr persönliches Angebot für die Websiteanalyse zum BFSG an, um noch mehr über die Auswertungskriterien zu erfahren.
Es ist nach aktuellem Sachstand davon auszugehen, dass diese Analyse bereits als Beurteilung bzw. Dokumentation nach dem BFSG zu werten ist (siehe oben "Was ist nun zu tun"). Für eine tiefergehende Bewertung im Anschluss an die Analyse empfehlen wir die Beratung mit Ihrem Rechtsbeistand.
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Als Bestandskunde von Schmitz Marketing profitieren Sie vom Vorzugspreis der Websiteanalyse:
• Preis für Bestandskunden: pauschal 990 Euro netto
• Preis für Neukunden: pauschal 1290 Euro netto
Im Falle von konkretem Handlungsbedarf rechnen wir eine Gutschrift von 250 Euro auf die Beauftragung von Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit bei einem Auftragswert von über 1500 Euro an.